Enthüllung der Gedenktafel am Medienhaus:
Am 22.11.2007 wurde im Rahmen einer
Feierstunde die von Reinhard Jacob gestaltete Gedenktafel mit
dem Text:
In diesem Haus befand
sich
von 1950 bis 1953
die
NOTAUFNAHMESTELLE FÜR
FLÜCHTLINGE AUS DER DDR
Sie war die erste
Anlaufstelle
für rund 300.000
Menschen
am Medienhaus in der Kuno-Fischer-Straße 8
enthüllt.
Die Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf hatte am 24.5.2007 die Anbringung einer
Gedenktafel mit diesem Text beschlossen:
Der Zweite Weltkrieg endete formal am 8. Mai 1945.
Damit waren auch die Tore der ehemaligen Konzentrationslager – wie
Sachsenhausen und Buchenwald – geöffnet, die Menschen konnten die
Lager verlassen. Wir kennen diese Bilder aus den Berichten.
Nach dem Krieg wurden aus einigen dieser Stätten
sowjetische Speziallager, die erst 1950 als solche aufgegeben
wurden.
In der Geschichtsschreibung wird dieses Ereignis mit dem
sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen aus der neu gegründeten
DDR ab 1950 in Zusammenhang gebracht.
Bereits am Tag der Freilassungen, am 17. Januar
1950, trafen ca. 300 Flüchtlinge in West-Berlin ein, die einer
schnellen Betreuung bedurften. Zu diesem Zeitpunkt, so lässt sich
aus einen Artikel des Tagesspiegel am 19. Januar 1950 schließen,
wurde die “Zentrale Flüchtlingsstelle”, wie sie anfangs genannt
wurde, in der Kuno-Fischer-Straße 8 eingerichtet.
Unterschieden wurde zwischen Flüchtlingen und
Übersiedlern. Als Flüchtlinge galten Menschen, die die DDR illegal
verlassen haben. Als Übersiedler galten Personen, die mit Erlaubnis
der DDR-Behörden ausreisten bzw. ausgebürgert wurden. Beide
Personengruppen wurden hier im sogenannten “Notaufnahmeverfahren”
betreut.
Das Verfahren wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um
den Kreis der Zuströmenden möglichst klein zu halten. Der Wohnraum
war knapp damals und es gab große Probleme bei der Versorgung der
Bevölkerung. Man wollte aber den “echten” politischen Flüchtlingen
gute Startbedingungen bieten. Diese konnten Ansprüche auf
staatliche Unterstützung geltend machen, erhielten bevorzugt
Wohnraum und Arbeit. Sie wurden von Berlin ins Bundesgebiet
ausgeflogen, sofern sie nicht hier bei direkten Familienangehörigen
bleiben konnten.
Zwar durfte grundsätzlich kein Flüchtling in die DDR
zurückgeschickt werden, aber ohne Anerkennung als politischer
Flüchtling besaß er weder einen Anspruch auf staatliche Hilfe, noch
wurde er einem Bundesland zugewiesen.
Diese Meldestelle reicht bald bei weitem nicht mehr
aus, um alle Flüchtlinge zu betreuen. So wurden weitere
Dienststellen und Organisationen in den Bezirken Charlottenburg und
Wilmersdorf an dem Aufnahmeverfahren für Flüchtlinge
beteiligt.
Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen wurde schon 1951 die
Errichtung eines zentralen Notaufnahmelagers debattiert. Das
Notaufnahmelager Marienfelde wurde 1953 fertiggestellt. Mit der
Arbeitsaufnahme in Marienfelde wurde vermutlich auch der
Flüchtlingsdienst hier in der Kuno-Fischer-Straße 8
geschlossen.
Wir enthüllten heute eine Gedenktafel an dieser
“Notaufnahmestelle” im Erinnern an diese Zeit und an die rund 300
000 Menschen, über deren weiteres Schicksal hier entschieden
wurde.
Wir danken den Spendern der Tafel, Frau Georgia
Tornow und Herrn Ulrich Meyer, und hoffen, dass die Inschrift der
Tafel Passanten über Krieg, Flucht und Menschenwürde nachdenklich
machen möge.
Dr. Marianne Suhr
Bezirksverordnetenvorsteherin
Charlottenburg-Wilmerdorf






